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Benutzungsordnung Gemeinde- und Schulbibliothek Turbenthal 1. Die Gemeinde- und Schulbibliothek Turbenthal steht jedermann offen, der die Benutzungsordnung anerkennt. 2. Die Bibliothek ist für die Öffentlichkeit zu folgenden Zeiten geöffnet:
4. Bibliotheksraum und Ausleihmaterial stehen der Lehrerschaft von Primar- und Sekundarschule sowie den Kirchgemeinden für den Unterricht jederzeit zur Verfügung. Vorherige Absprache mit dem Bibliotheksteam ist unumgänglich. 5. Weitere Belegung der Bibliotheksräume bedürfen der Genehmigung durch die Bibliothekskommission. 6. Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Bei Benützung der Bibliotheksräumlichkeiten als Aufenthaltsort ist gegenseitige Rücksichtnahme geboten.
8. Die Ausleihgegenstände sind sorgfältig zu behandeln und gut geschützt zu transportieren. Der Kunde haftet für offensichtliche Beschädigung oder allfälligen Verlust. Ersatzansprüche werden vorbehalten. 9. Die Ausleihfrist beträgt generell 4 Wochen, für Zeitschriften und DVDs beträgt die Ausleihfrist 10 Tage. Das jeweilige Rückgabedatum ist aus dem Ausleihschein ersichtlich. 10. Wird die Ausleihfrist ohne Benachrichtigung überschritten, wird der Kunde zur Rückgabe aufgefordert. Er hat folgende Spesen zu bezahlen:
Turbenthal, 07. Januar 2011 (Berichtigung) |