
Benutzungsordnung
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Die Gemeinde- und Schulbibliothek Turbenthal steht allen offen.
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Öffnungszeiten:
Montag 17.00 – 20.00 Uhr
Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr
15.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr
Freitag 15.00 – 18.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Während der Schulferien:
Montag 17.00 – 20.00 Uhr
Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
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Benutzungsgebühren:
Familien / Paare (im gleichen Haushalt) pro Jahr Fr. 60.00
Einzelabonnement für Erwachsene pro Jahr Fr. 40.00
Bibliothekskarte einmaliger Betrag Fr. 2.00
Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre nur Bücher (max. 10) gratis
Einmalige Ausleihe pro Medium Fr. 2.00
Depot Fr. 10.00
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Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Bei Benützung der Bibliotheksräumlichkeiten als Aufenthaltsort ist gegenseitige Rücksichtnahme geboten.
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Die Ausleihgegenstände sind sorgfältig zu behandeln und gut geschützt zu transportieren. Die Kund/innen haften für Beschädigung oder allfälligen Verlust.
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Die Ausleihfrist beträgt generell 4 Wochen, für Zeitschriften und DVDs 10 Tage.
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Vor Ablauf der Ausleihfrist wird ein Erinnerungsmail verschickt.
Wird die Ausleihfrist überschritten, werden die Kund/innen zur Rückgabe aufgefordert. Folgende Spesen sind zu bezahlen:
Erste Mahnung zweite Mahnung dritte Mahnung
Fr. 5.00 Fr. 10.00 Fr. 15.00
In der Folge werden weitere kostenpflichtige Massnahmen ergriffen.
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Gültig ab 1. Januar 2026
Bibliotheksreglement
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Das Bibliotheksreglement bestimmt Zweck und Aufgabe der Gemeinde- und Schulbibliothek. Es regelt Angebot, Organisation, Benutzung sowie Finanzen und weist die entsprechenden Kompetenzen zu. Es wird vom Rechtsträger erlassen.
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Reglement für die Gemeinde- und Schulbibliothek Turbenthal
Rechtsträger
1. Rechtsträger der Gemeinde- und Schulbibliothek Turbenthal sind die Politische Gemeinde Turbenthal, die Primarschulgemeinde Turbenthal und die Sekundarschulgemeinde Turbenthal-Wildberg. Die Primarschule ist Anstellungsinstanz für das Bibliothekspersonal.
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Zweck und Auftrag
2. Die Bibliothek ist ein öffentlicher Dienstleistungsbetrieb. Die kombinierte Gemeinde- und Schulbibliothek dient einerseits der Schüler- und Lehrerschaft als Lern- und Arbeitszentrum und erfüllt andererseits die Aufgabe der Information, Bildung, Kulturpflege Freizeitgestaltung und Unterhaltung der gesamten
Bevölkerung der Gemeinde Turbenthal.
Angebot
3. Das Angebot umfasst einen Ausleihbestand an Belletristik und Sachliteratur für alle Altersklassen. Weitere Medienarten wie z.B. Zeitschriften, DVDs, CDs usw., werden ebenfalls angeboten. Medien, die ausserhalb des Bibliotheksraums stehen, werden im Katalog nachgewiesen. Das Medienangebot ist den finanziellen Mitteln entsprechend vielseitig, ausgewogen, aktuell und durch regelmässige Erneuerung in gutem Zustand.
Bibliothekstechnik
4. Die Gemeinde- und Schulbibliothek wird gemäss den Richtlinien der „Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der allgemeinen öffentlichen Bibliotheken“ (SAB) geführt. Systematik, Präsentation und Katalogisierung richten sich nach der aktuellen Ausgabe der „Arbeitstechnik für Gemeinde- und Schulbibliotheken“ (AT).
Organisation, Organe
5. Die Organe der Bibliothek sind die Bibliothekskommission, die Bibliotheksleitung und das Bibliotheksteam gemäss Organigramm. Die Bibliothekskommission besteht aus 3 Mitgliedern. Der Gemeinderat Turbenthal, die Primarschulpflege Turbenthal und die Sekundarschulpflege Turbenthal-Wildberg bestimmen für eine Amtsdauer je einen Delegierten/eine Delegierte in die Kommission. Die Bibliotheksleitung sowie je eine Lehrervertretung der Primarschule und der Sekundarschule haben mit beratender Stimme Einsitz in der Kommission. Das Kommissionspräsidium hat der/die Delegierte der Primarschulpflege inne; im übrigen konstituiert sie sich selbst.
Bibliothekskommission
6. Die Bibliothekskommission nimmt folgende Aufgaben wahr:
- sie übt die Aufsicht über alle Belange des Bibliothekswesens aus.
- sie erstellt das Bibliotheksreglement, die Benutzungsordnung sowie die Stellenbeschreibung der Bibliotheksleitung und stellt jeweils Antrag an den Gemeinderat, die Primarschulpflege und die Sekundarschulpflege.
- sie beantragt dem Gemeinderat, der Primarschulpflege und der Sekundarschulpflege die Genehmigung des jährlich zu erstellenden Bibliotheksbudgets.
- sie beantragt dem Gemeinderat, der Primarschulpflege und der Sekundarschulpflege die Abnahme der jährlich abzuschliessenden Rechnung.
- sie informiert die in der Kommission vertretenen Behörden und Gremien über die Belange der Bibliothek.
- Rekrutierung, Anstellung und Qualifikation der Bibliotheksleitung.
Bibliotheksleitung
7. Die Bibliotheksleitung steht der Gemeinde- und Schulbibliothek vor und führt das Bibliotheksteam. Die Aufgaben und Pflichten sind in der Stellenbeschreibung festgehalten.
Bibliotheksteam
8. Die Festsetzung des Stellenplanes sowie Anstellung und Entlassung des Bibliothekspersonals erfolgt durch die Primarschulpflege auf Antrag der Bibliotheksleitung an die Kommission. Das Bibliotheksteam arbeitet unter der Leitung und nach den Vorgaben der Bibliotheksleitung. Rechte und Pflichten sind durch die Stellenbeschreibung definiert.
Arbeitsverhältnis
9. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach der kommunalen Personalverordnung vom 01.01.2011.
Besoldung
10. Die Besoldung des Bibliothekspersonals richtet sich nach dem Lohnklassenreglement für Bibliotheksmitarbeiter/-innen der Gemeinde- und Schulbibliothek Turbenthal. In die Bibliothekskommission delegierte Behördenvertreter/-innen sowie die Lehrervertretungen werden durch die delegierende Behörde entschädigt.
Benutzung
11. Die Benutzungsordnung regelt das Ausleih- und Mahnwesen.
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Beschaffung Medien
12. Die Beschaffung der Medien obliegt der Bibliotheksleitung gemäss Stellenbeschreibung. Die Primarschul- und Sekundarschulbehörde hat Mitspracherecht bei der Anschaffung von Medien, die für Schülerinnen, Schüler und Jugendliche bestimmt sind.
Finanzen
14. Die Einnahmen der Gemeinde- und Schulbibliothek bestehen aus:
- dem jährlichen Beitrag der Politischen Gemeinde Turbenthal
- dem jährlichen Beitrag der Sekundarschulgemeinde Turbenthal
- dem jährlichen Beitrag der Primarschulgemeinde Turbenthal Die Höhe der Beiträge wird von der Kommission beantragt und von der Politischen Gemeinde, Sekundarschulgemeinde und Primarschulgemeinde festgelegt.
- Jahresbeiträgen
- Beiträge anderer Institutionen
- jährlichen Beiträgen und Subventionen des Kantons
- jährlichen Beiträgen von Nachbargemeinden, nach Massgabe individueller Vereinbarungen
- Gebühren (Mahnungen)
Die Raumnutzung wird in einem separaten Mietvertrag geregelt. Gemeinde- und Schulbibliothek Turbenthal
Rechnungsführung
15. Budget und Rechnung sind integrierender Bestandteil der Rechnung der Primarschulgemeinde Turbenthal. Sämtliche Rechnungen und Arbeitsrapporte werden durch die Bibliotheksleitung sachlich geprüft. Der/die zuständige Kommissionspräsident/in gibt die Rechnungen und Rapporte mit seinem/ihrem Visum zur Zahlung frei.
Rekursinstanz
16. In Streitfällen zwischen der Bibliothek und ihrer Kundschaft oder zwischen Bibliotheksleitung und Personal ist die Bibliothekskommission Rekursinstanz, in Streitfällen zwischen der Bibliotheksleitung und der Bibliothekskommission die Primarschulpflege.
Fachinstanz
17. Fachinstanz ist die Kantonale Bibliothekskommission mit beratender Funktion.
Schlussbestimmungen
18. Dieses Reglement tritt rückwirkend per 1.1.2011 in Kraft.
8488 Turbenthal, 14. März 2011 Namens der Primarschulpflege Turbenthal
Der Kommissionspräsident:
Samuel Rüeger
